Kurz nach 10 Uhr setzte sich die Kolonne aus sieben Fahrzeugen mit 19 Fahrerinnen und Fahrern vom Lahrer Flugplatz aus in Bewegung. Über die B3 ging es durch Friesenheim und Offenburg und anschließend weiter über die B28 bis hinauf zur Zuflucht. Bis kurz davor waren die Straßen schneefrei und sicher, ab dort jedoch schlagartig schneebedeckt und vereist.
Da die ehrenamtlichen Katastrophenschützer mit ihren vier schweren LKW und drei PKW keinerlei Risiko eingehen möchten, war auf dem ersten Parkplatz an der B500 das Aufziehen der Schneeketten angesagt. Außerdem ist das eine gute Übung unter realen Bedingungen für die Fahrzeuglenker. Für Auto und Transporter ist die Montage der Gleitschutzketten weniger ein Problem, bei zwillingsbereiften Lastern schon mehr.
Die Fahrt ging nun weiter auf der Schwarzwaldhochstraße vorbei an Ruhestein, Mummelsee und der Hornisgrinde. Teilweise lagen auf über 1000 Metern Höhe mehr als 60 Zentimeter Schnee. Nach der Rast beim Skigebiet Unterstmatt traten die Helferinnen und Helfer zum Sonnenuntergang die Heimreise an, über Sasbach, Achern und die Autobahn ging es zurück zum Lahrer Flugplatzgelände - aufgrund eines Staus auf der Autobahn fuhren die Einsatzfahrzeuge ab Offenburg über die Bundesstraße zurück.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung konnten so verschiedene Straßentypen befahren werden. Das Besondere war jedoch die Fahrt als Kolonne, auch geschlossener Verband genannt. Dabei fährt das erste und letzte Fahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn, alle weiteren zugehörigen Fahrzeuge dazwischen. Innerorts und an Kreuzungen, Ampeln und Kreisverkehren schalten alle Teilnehmer ihr Blaulicht ein. Den Verband erkennt man zusätzlich an seinen blauen Flaggen, die auf der Fahrerseite angebracht sind. Das letzte Fahrzeug hat eine grüne Flagge und gibt damit bildlich gesprochen, wie eine grün leuchtende Ampel die Strecke dahinter wieder frei. Eine Kolonne besteht aus mindestens drei Kraftfahrzeugen und darf durch Zivilfahrzeuge nicht unterbrochen werden. Passiert das Führungsfahrzeug eine freie Kreuzung oder grün zeigende Ampel, so folgen alle weiteren beflaggten Fahrzeuge den führenden Kraftwagen. Springt die Ampel auf eine andere Farbe um oder befindet sich ein fremdes Fahrzeug - beispielsweise zwischenzeitlich vorfahrtsberechtigt in einem Kreisverkehr - so müssen die Katastrophenschutzfahrzeuge auch ihr Martinshorn einsetzen. Alle Fahrzeuge des Verbandes werden somit als ein einziges Fahrzeug angesehen.